Schule Niederwil

 

Absenzen

Bei Absenzen vom Unterricht ist das Kind bei der Klassenlehrperson zu entschuldigen. Zusätzliche Abmeldungen sind bei der Aufgabenhilfe, den Instrumental- und den Religions-Lehrpersonen nötig.
Kommt ein Kind unabgemeldet nicht zum Unterricht, wird es durch die Schule gesucht. Wenn nach einer Stunde niemand erreicht werden konnte,  wird  die Polizei eingeschaltet.

Sämtliche Absenzen, inklusive Krankheit, werden von der Klassenlehrperson festgehalten. Übermässig viele Absenzen werden mit den Erziehungsberechtigten thematisiert und der Schulleitung gemeldet.

Absenzen von Lehrpersonen: siehe unter Abwesenheit Lehrpersonen.
Absenzen aufgrund Paragraph 38 (Jokertage): siehe unter Jokertage.
Urlaubsgesuche: siehe unter Urlaubsgesuche.

Absenzen Lehrpersonen

Bei kurzfristigem Ausfall einer Lehrperson werden die Schüler in der Schule nach Stundenplan betreut. Wenn immer möglich, versuchen wir Unterrichtsausfall zu vermeiden. Sollte es trotzdem nötig sein, bieten wir für die Kinder eine Betreuung an, bei denen die Organisation einer Betreuung zu Hause nicht möglich ist.

Längerfristige Absenzen versuchen wir mit Stellvertretungen zu besetzen.

AdL Altersdurchmischtes Lernen

Siehe unter www.schule-niederwil.ch / unsere Schule / Pädagogik.

Allgemein Volksschule

Umfassende Informationen zur Volksschule im Kanton Aargau erhalten Sie auf der entsprechenden Webseite des Kantons: www.schulen-aargau.ch.

Ansprechpersonen

Erste Ansprechperson ist die Klassenlehrperson Ihres Kindes. Wenn Sie weiterführende Anliegen haben, wenden Sie sich an die Schulleitung oder, für allgemeine Informationen, an die Schulverwaltung.

Kontaktdaten finden sie unter: www.schule-niederwil.ch / Organisation

Ärztliche Vorsorgeuntersuchung durch Haus- oder Kinderarzt

Primär erfolgt die Vorsorgeuntersuchung durch die eigene Haus- oder Kinderärztin bzw. den eigenen Haus- oder Kinderarzt. Die Schulen geben hierzu die notwendigen Unterlagen ab. Die Terminvereinbarung erfolgt durch die Eltern. Die gemäss Pflichtenheft durchgeführte Untersuchung ist auf einem anonymen Befundblatt zu dokumentieren. Die Eltern erhalten eine Kopie des Befundblatts, eine weitere Kopie wird zusammen mit dem anonymen Elternfragebogen an das Departement Gesundheit und Soziales, Kantonsärztlicher Dienst gesandt. Die Untersuchung wird via TARMED über die Krankenkassen abgerechnet. Den Schulen wird über ein Rücksendeformular bestätigt, dass die Untersuchung stattgefunden hat. 

Vorsorgeuntersuchung durch die Schulärztin/den Schularzt: Ist bis zum Ende des ersten Semesters im zweiten Kindergartenjahr keine Vorsorgeuntersuchung erfolgt, überweist die Schule die nicht untersuchten Kinder an die Schulärztin/den Schularzt. Diese/dieser führt die Untersuchung gemäss Pflichtenheft durch, dokumentiert sie auf dem anonymen Befundblatt und archiviert die Befunde. Abgabe/Weiterleitung der Befunde sowie die Rechnungsstellung erfolgen analog zum Vorgehen bei der Haus- und Kinderärztin bzw. beim Haus- und Kinderarzt (siehe oben). Die durchgeführte Untersuchung wird ebenfalls durch ein Rücksendeformular zuhanden der Schule bestätigt. 

Beschwerden

Umgang mit Beschwerden


Grundsätzliches
Die Primaschule Niederwil bearbeitet Beschwerden systematisch, konstruktiv und transparent.
Der Umgang mit Beschwerden erfordert eine sachliche und angemessene Strategie, die Verbindlichkeit schafft. Wertschätzender und korrekter Umgang mit kritischen Rückmeldungen vermeidet grösstenteils Wiederholungen und Eskalationen.


Die Festlegung und Einhaltung eines Instanzenweges trägt massgeblich zur Problemlösung und gleichzeitigen Entlastung aller Beteiligten bei.


Gehen die Beteiligten konstruktiv und professionell mit Problemen und Beschwerden um, erreichen sie wichtige Ziele zugunsten aller Beteiligten.
- Unnötige Frustrationen vermeiden;
- Gegen ungerechtfertigte Anschuldigungen schützen;
- Ursachen von Unzufriedenheit ergründen und systematisch vermeiden;
- Positives Klima schaffen;
- Bedürfnisse ernstnehmen und erfassen;
- Vertrauen schaffen;
- Beschwerde als Chance für Qualitätssteigerung erkennen.

Weitere Informationen finden Sie anbei. 

Themen: 

  • Vorgehen bei Beschwerden
  • Interventionen
  • Instanzenweg bei einer Beschwerde / Kritik an einer Lehrperson
  • Instanzenweg bei einer Beschwerde / Kritik an Schulleitung oder an der Schule
  • Rechtliches
Besuchstage

Schulbesuchstage sind in der Agenda unter Termine eingetragen.

Bibliothek

Niederwil hat eine attraktive Schul- und Gemeindebibliothek. Das abwechslungsreiche Angebot umfasst derzeit knapp 6000 Medien. Der Schwerpunkt liegt bei Belletristik und Sachbüchern für Erwachsene, Kinder und Jugendliche. Für die Kleinsten steht eine grosse Auswahl an Pappbilderbüchern, Vorlesebüchern und Bilderbüchern zu verschiedenen Themen bereit. Ausserdem findet sich in der Bibliothek eine umfassende Auswahl an Hörbüchern für Kinder, Jugendliche, und Erwachsene. Ein stets aktualisiertes DVD-Sortiment rundet unser Angebot ab.

Die Nutzung aller Medien ist gratis, mit Ausnahme der DVD-Ausleihe, für die eine einmalige Jahresgebühr von CHF 20.- erhoben wird. Ausserdem können Sie für CHF 30.00 pro Jahr bei uns auch ein ebookplus-Abo lösen. Über die digitale Bibliothek können Sie jederzeit eine grosse Auswahl an E-Medien wie Bücher, Zeitungen, Zeitschriften und Hörbücher auf Ihren E-Reader, Ihr Tablet, Ihr Smartphone oder Ihren Computer herunterladen.

Kontaktdaten und weitere Informationen finden sie unter: www.niederwil.ch/bildung/schul-und-gemeindebibliothek

Einschulung

Kinder, die bis zum 31. Juli das vierte Altersjahr vollendet haben, werden auf Beginn des nächsten Schuljahres in den Kindergarten eingeteilt. Die Eltern erhalten im Februar ein Formular zur Anmeldung. Über die Zuteilung ihres Kindes werden die Eltern vor den Sommerferien informiert.

Ein frühzeitiger Eintritt ist nicht vorgesehen.

Das Zurückstellen des Kindes um ein Jahr bedarf einer Bewilligung durch die Schulleitung. Das Gesuch um Rückstellung ist der Schulleitung bis spätestens 1. März einzureichen.

Einsprachen

Gegen Anordnungen der Schulleitung ist Einsprache an den Gemeinderat möglich. Sie ist innert 10 Tagen nach Bekanntgabe der Anordnung schriftlich zu erheben. In der Einsprache ist Antrag zu stellen und zu begründen.

Elternabend

Der Elternabend ist eine Informationsveranstaltung einer Schulklasse oder Stufe. Wir sind an einer guten Zusammenarbeit mit den Eltern interessiert, der Elternabend dient der transparenten Information. Die Teilnahme am Elternabend ist verbindlich (Aarg. Schulgesetz, §36a, Mitwirkungspflicht der Eltern).

Elterngespräche

Elterngespräche erfolgen nach Absprache mit den Eltern mindestens einmal pro Jahr. Bei speziellen Vorkommnissen oder grösseren Leistungsveränderungen kann der Klassenlehrer weitere Gespräche vereinbaren. Auch die Eltern können von sich aus Elterngespräche anregen.

Elternrat

Der Elternrat der Schule Niederwil sieht sich als Bindeglied zwischen Schule und Elternhaus und fördert deren konstruktive Zusammenarbeit. Der Elternrat (ER) behandelt Anliegen und Themen, welche alle Eltern interessieren und vertritt diese gegenüber der Schule. Gleichzeitig wirkt er an Projekten mit, die Schüler und Schule gleichermassen betreffen. Durch aktive Mithilfe an diversen schulischen Anlässen (Heimattag, Räbeliechtli, Besuchstage, etc.) entlastet und unterstützt er die Lehrerschaft.

 

Durch eine politische und konfessionelle Neutralität gewährt der ER ein objektives Handeln und stellt das Wohl der Schüler und Schülerinnen aller Schulstufen in den Mittelpunkt.

Im Regelfall stellt der ER für jede Klasse in jeder Schulstufe einen Vertreter auf, der als direkter Ansprechpartner für die Eltern und auch die Lehrperson fungiert. Bei individuellen Problemen sollte aber immer der persönliche Kontakt zwischen Lehrperson und Eltern im Vordergrund stehen.

Der ER befasst sich nicht mit den Inhalten des Schulunterrichts und dessen Überwachung, die Aufgaben des ER überschneiden sich nicht mit Aufgaben, die in die Zuständigkeit des Gemeinderates und/oder der Schulleitung fallen. Ausserdem liegt es nicht in der Kompetenz des ER, sich bei individuellen und persönlichen Schulproblemen einzelner Schüler einzuschalten.

Informationen zum Elternrat finden Sie unter: www.schule-niederwil.ch / Organisation / Elternrat.

Exkursionen

Klassen- und Fachlehrpersonen können bei Bedarf Exkursionen durchführen, welche den Lerninhalt eines Unterrichtsbereiches veranschaulichen und vertiefen.

Ab der oberen Mittelstufe (5./6. Klasse) kann eine Exkursion mit dem Fahrrad unternommen werden. Die Eltern werden gebeten, für ein sicheres Fahrrad zu sorgen. Das Tragen des Helmes ist auf schulischen Ausflügen obligatorisch.

Ferienübersicht

Schulfreie Tage, Ferien und Termine finden Sie aktuell unter Agenda.

Unten eine Übersicht der kommenden 3 Jahren.

Fotos von Schülerinnen und Schüler

Schülerinnen und Schüler werden in der Regel gerne fotografiert. Sie freuen sich, wenn ihr Bild im Zusammenhang mit schulischen Anlässen in der Zeitung, auf der Homepage der Schule oder in schulischen Publikationen erscheint. Falls Eltern dies nicht wünschen, werden sie gebeten, der Klassenlehrperson eine entsprechende Mitteilung zu machen.

Fundgegenstände

Liegengebliebene Gegenstände werden im Foyer der Turnhalle in einem Kasten aufbewahrt. Für die Herausgabe ist der Hauswart zuständig.

Einmal im Jahr werden sämtliche Fundgegenstände ausgelegt, der Termin wird bekanntgegeben. Was bis dann nicht abgeholt worden ist, wird entsorgt oder an eine gemeinnützige Organisation weitergeleitet.

Für Verlust und Beschädigung von persönlichen Gegenständen (Kleider, Brille, Velo etc.) haftet die Schule nicht.

Gemeinderat

Der Gemeinderat ist verantwortlich für die Führung der Primarschule Niederwil. Er trifft alle Entscheidungen, die mit einem ordentlichen Rechtsmittel angefochten werden können. Einzelne Entscheidungsbefugnisse werden durch das Delegationsreglement / Funktionendiagramm an den Schulgemeinderat oder an die Schulleitung delegiert.

Generationen im Klassenzimmer

In einem Teil unserer Klassen sind Seniorinnen und Senioren als freiwillige Klassenhilfen tätig. Sie unterstützen die ihnen zugeteilte Klassenlehrperson während zwei bis vier Lektionen pro Woche. Ihr Engagement bereichert den Unterricht und fördert das Verständnis zwischen den Generationen.

Hausaufgabenbetreuung

Die Schule Niederwil offeriert allen Schülern und Schülerinnen von der ersten bis zur sechsten Klasse eine (teil-) kostenpflichtige Aufgabenstunde. Die Schüler und Schülerinnen können unter Aufsicht einer Betreuungsperson die Hausaufgaben erledigen. Die pädagogisch nicht ausgebildete, aber mittlerweile erfahrene Betreuungsperson betreut die Schüler und Schülerinnen beim Lösen der Hausaufgaben.

Impfen

Die Impfungen werden für alle Kinder empfohlen, sind jedoch freiwillig. Die Eltern werden von der Schule rechtzeitig über die geplanten Impftermine informiert. Eine Impfung wird nur dann vorgenommen, wenn die Eltern ihr Einverständnis schriftlich abgeben. Zudem kontrolliert der Impfdienst den Impfausweis jedes Kindes und entscheidet, welche Impfungen gemäss dem Schweizerischen Impf-Plan des BAG notwendig sind. Die Kosten der Impfungen werden von tarifsuisse übernommen und sind so für die Eltern kostenlos.

Während der Schulzeit:

Diphtherie – Starrkrampf –Keuchhusten – Kinderlähmung Auffrisch-Impfung für Schülerinnen und Schuler der 1./2. Klasse.

Diphterie-Starrkrampf (dT) Auffrisch-Impfung für Schülerinnen und Schüler der 7./8. Klasse. (6. Dosis).

Informationen

Die Lehrperson ist verpflichtet, die Eltern über wesentliche schulische Angelegenheiten der Klasse und über Probleme in der Entwicklung ihres Kindes zu informieren und allenfalls zu beraten. Die Eltern werden gebeten, Ihrerseits die Schule oder die Lehrperson über Ereignisse im Umfeld Ihres Kindes zu informieren, welche für die Schule von Bedeutung sein können. An allen wichtigen Entscheiden und Beschlüssen, welche das Kind betreffen, wirken auch die Eltern mit.

Informationen der gesamten Primarschule finden Sie auch auf unserer Homepage www.schule-niederwil.ch oder im 2x jährlich erscheinenden Schulmitteilungsblatt.

IS – Integrative Schulung

Siehe unter „Unsere Schule“- „Pädagogik“.

Jokertage (Paragraf 38 Schulgesetz)

Die Eltern dürfen ihre Kinder/Jugendlichen pro Jahr vier Halbtage vom Unterricht dispensieren. An der Primarschule Niederwil gilt die Regelung, dass die Halbtage innerhalb eines Schuljahres kumuliert werden dürfen.  Die Eltern teilen den Bezug der Halbtage mindestens zwei Tage im Voraus der Klassenlehrperson mit. Die Klassenlehrperson führt über die Bezüge des Paragraphen Buch. Die Schulleitung kann bestimmen, dass bei besonderen Schulanlässen oder Prüfungstagen keine freien Schulhalbtage bezogen werden dürfen.

Eine Sperrung für den Bezug eines Halbtages teilt die Schulleitung den Eltern nach Rücksprache mit den Lehrpersonen frühzeitig mit.

Kindergarten - Reglement

Reglement

 

ZIELE

Der Eintritt in den Kindergarten ist im Leben eines Kindes ein besonderes Ereignis. Die Kinder verlassen zum ersten Mal den geschützten Rahmen des familiären Umfeldes und können sich in einer grösseren Gruppe bewegen und behaupten lernen.

Die Kinder treten mit unterschiedlichen individuellen Erfahrungen und mit verschiedenen Fähigkeiten und Fertigkeiten in den Kindergarten ein.

Der Kindergarten unterstützt und fördert das Kind in seinen elementaren Entwicklungsschritten. Die Kinder lernen, sich in die Gemeinschaft zu integrieren und entfalten gleichzeitig ihre eigene Persönlichkeit. Vielfältige Spielformen und Betätigungen fördern die Kinder ganzheitlich. Im Umgang mit verschiedenen Materialien erwerben sie grundlegende Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse. Ihr Erfahrungsfeld und Erlebnisraum wird in Bezug auf ihre Herkunft, Familien und Kultur erweitert. Der Kindergarten erkennt Entwicklungsschwierigkeiten einzelner Kinder und bietet Hilfe an.

Die Arbeit im Kindergarten richtet sich nach dem neuen Aargauer Lehrplan.

 

1.      Eintritt

Der Eintritt in den Kindergarten erfolgt normalerweise zu Beginn des neuen Schuljahres.

Der Besuch des Kindergartens ist obligatorisch.

Die Eltern sind verpflichtet, ihr Kind nach Stundenplan in den Kindergarten zu schicken.

Der Besuch des Kindergartens ist für die Eltern kostenlos.

Für die Aufnahme in den Kindergarten gelten folgende Daten:


Schuljahr 2023/2024 – Geburtsdaten 01.08.2018 – 31.07.2019

Schuljahr 2024/2025 - Geburtsdaten 01.08.2019 - 31.07.2020
 

Falls Eltern den obligatorischen Kindergarteneintritt ihres Kindes verschieben möchten, müssen Sie ein schriftliches Gesuch z.H. der Schulleitung stellen. Dazu finden Sie ein Formular auf unserer Homepage https://www.schule-niederwil.ch/unsere-schule/formulare.

 

2.         Unterricht

Die Unterrichtszeit wird je nach Pensenbewilligung des Kantons angepasst.

Der Stundenplan wird von den Kindergartenlehrpersonen zusammen mit der Schulleitung erstellt. Er wird den Eltern vor den Sommerferien zugestellt.

Die Kinder sollen regelmässig und pünktlich im Kindergarten erscheinen, doch nicht früher als zur angegebenen Empfangszeit (10 Minuten vor Unterrichtsbeginn).

​​​​​​​Ferien und Feiertage fallen mit denjenigen der Schule zusammen.

 

3.         Absenzen

Wenn Ihr Kind krank ist, orientieren Sie bitte die Kindergartenlehrperson. Wenn Sie wissen, dass Ihr Kind den Kindergarten aus einem anderen Grund nicht besuchen kann, sprechen Sie das bitte vorher mit der Kindergartenlehrperson ab. Voraussehbare Absenzen, die über den Anspruch des § 38 des Schulgesetzes hinausgehen (siehe 3.2), sind der Kindergartenlehrperson mindestens 20 Tage vorher schriftlich zu melden und von der Schulleitung bewilligen zu lassen.

Gemäss § 38 Abs. 1 des Schulgesetzes können die Eltern ihre Kinder pro Jahr vier Halbtage vom Unterricht dispensieren. Die Halbtage dürfen innerhalb eines Schuljahres kumuliert werden. Die Schulleitung kann bestimmen, dass bei besonderen Schulanlässen keine freien Schulhalbtage bezogen werden dürfen.

 

 

4.         Gesundheitsdienst

​​​​​​​​​​​​​​Krankheiten

Bei ansteckenden Krankheiten dürfen die Kinder den Kindergarten nicht besuchen.

Chronische Krankheiten und Allergien sind der Kindergartenlehrperson zu melden.

 

​​​​​​​Schulzahnarzt

 Für eine Kontrolluntersuchung wird den Kindern ein Gutscheinheft ausge-

 händigt. Dieses kann einem Zahnarzt ihrer Wahl abgegeben werden.

                                                                                              

​​​​​​​​​​​​​​Zahnprophylaxe

Die Zahnprophylaxe-Instruktorin besucht den Kindergarten mehrmals pro Schuljahr und unterrichtet die Kinder im Zähneputzen.

 

5.         Weitere Unterstützungsangebote

​​​​​​​Schulpsychologischer Dienst

Die Hilfe des Schulpsychologischen Dienstes in Wohlen kann in Anspruch genommen werden

 

            - bei Schuleintrittsproblemen und Schulreifeabklärungen

            - bei erzieherischen Fragen

            - bei Bewegungsschwierigkeiten

            - bei Auffälligkeiten im Sozialverhalten

 

           Auch Eltern können direkt an den Schulpsychologischen Dienst gelangen.

           Adresse: Departement BKS, Schulpsychologischer Dienst, Regionalstelle

            Wohlen, Zentralstrasse 20, 5610 Wohlen, Tel. 062 835 40 60.

 

​​​​​​​Logopädie

Bei sprachlichen Auffälligkeiten kann eine Sprachtherapie angeboten werden.
Die Kindergartenlehrperson nimmt mit Ihnen Kontakt auf, sollte sie solche Auffälligkeiten beobachten.

 

​​​​​​​Deutsch als Zweitsprache (DaZ)

Die fremdsprachigen Kinder werden während des Unterrichts an einem Halbtag pro Woche zusätzlich durch eine Fachlehrperson im Spracherwerb unterstützt.

 

Schulsozialarbeit Reusstal (SSA)       

Die Schulsozialarbeit ist eine neutrale Anlaufstelle im Schulhaus. Sie bietet Eltern
und Bezugspersonen Beratung und Unterstützung bei Fragen in Bezug auf ihre Kinder an (Tel. 079 261 09 00).

 

 

6.         Versicherungen​​​​​​​

Unfälle

Seit der Neuerung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG, 01.01.1998) sind die Kinder bei der privaten Krankenkasse gegen Unfälle versichert. Gemäss Art. 19, Absatz 1, SVG (Strassenverkehrsgesetz) dürfen Kinder vor dem vollendeten sechsten Lebensjahr auf öffentlichen Strassen nicht Rad fahren.          

Es ist untersagt, auf dem Weg in den Kindergarten das Fahrrad, Rollschuhe, Kickboards, Rollbretter, etc. zu benützen.

 

7.         Besuche

Elternbesuche sind jederzeit willkommen. Die Kindergartenlehrperson ist gerne bereit, auf Anmeldung ausserhalb der Unterrichtszeit, mit den Eltern ein Gespräch zu führen.

Die Kinder sollen keine Geschwister oder Ferienkinder in den Kindergarten mitbringen. Kinderbesuch ist nur mit dem Einverständnis der Kindergartenlehrperson erlaubt.

 

8.         Diverses

​​​​​​​​​​​​​​Znüni

Den Kindern ist ein gesundes Znüni im Znünitäschli mitzugeben (Brot, Obst, Gemüse etc.). Süssigkeiten und Süssgetränke sind nicht erlaubt.

 

​​​​​​​Bekleidung

Für den Kindergarten wird zweckmässige Bekleidung empfohlen (leicht zu waschen und zu reinigen). Für allfällige Schäden wird keine Haftung übernommen.

Jedes Kind erhält kostenlos einen Streifen (Sicherheitsweste). Auf dem Kindergartenweg ist das sichtbare Tragen dieser Sicherheitsweste obligatorisch.

 

​​​​​​​​​​​​​​Verkehrsunterricht

Einmal jährlich findet eine Verkehrsinstruktion durch eine/n Verkehrspolizist/in der

Polizei Bremgarten statt.

 

 

9.         Aufsicht

Der Kindergarten untersteht der Schulleitung und dem Gemeinderat.

Klassenlager

Klassenlager sind in der Regel fünf bis sechs Tage dauernde Arbeitswochen, die von der Klassenlehrperson organisiert werden. Sie werden in einer für die Zielsetzung der Woche geeigneten Gegend durchgeführt. Sie sind wie Exkursionen Teil des Unterrichts und vertiefen Stoffgebiete und den Klassenzusammenhalt. In der oberen Mittelstufe (5./6. Klasse) findet in der Regel ein Klassenlager statt. Die Eltern leisten einen finanziellen Beitrag an die Verpflegung.

Klassenzuteilung

Im Interesse eines bestmöglichen Unterrichts ist die Schulleitung in Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen bestrebt, von Bestand und Zusammensetzung her optimale und ausgewogene Klassen zu bilden. Wir achten insbesondere auf:

  • Knaben – Mädchen
  • Fremdsprachigkeit
  • Kinder mit speziellen Bedürfnissen

Die Schulleitung bittet um Verständnis, dass individuelle Wünsche nicht immer berücksichtigt werden können.

Läuse

Läuse treten bei Kindern immer wieder einmal auf. Es besteht kein Grund zur Sorge! Läuse sind lästig, aber nicht gefährlich! Wenn Sie als Eltern bei Ihrem Kind Läuse finden, muss die Lehrperson informiert werden. Die Schule informiert die Eltern der betroffenen Klasse mit dem Merkblatt zu Kopfläusen.

Eltern von betroffenen Kindern erhalten in der Apotheke Beratung und ein geeignetes Antilausmittel. Wichtig ist, dass man das Mittel konsequent nach Anweisung des Beipackzettels anwendet.

Wenn nötig werden Kinder einer ganzen Klasse oder einer Stufe kontrolliert.

 

Logopädie

Die Logopädie der Schulgemeinde ist zuständig für die Erfassung, Abklärung, Beratung und Therapie von allen Störungen der mündlichen und/oder schriftlichen Sprache. Bereits im Kindergarten werden freiwillige logopädische Reihenerfassungen durchgeführt. Sprachauffällige Kinder können jederzeit von den Eltern oder durch die Lehrperson bei der Logopädin angemeldet werden.

Erscheinungsformen:

  • Verzögerung und Störung der Sprachentwicklung (Aussprache, Satzbau, Sprachverständnis, Wortschatz, Kommunikationsverhalten)
  • Redeflussstörungen (Stottern, Poltern)
  • Auffälligkeiten im Erlernen des Lesens und der Rechtschreibung, sofern sie im Vergleich zu anderen Leistungen abfallen
  • Auffälligkeiten der Stimme
  • Auffälligkeiten des Schluckmusters
  • Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen

 

Die Therapielektionen sind begrenzt. Es besteht eine Warteliste, deshalb kann es zwischen Abklärung und Therapie zu Wartezeiten kommen. Die Therapien sind für die Eltern ein kostenloses Angebot.

Therapiebedürftige Kinder können vom Kindergarten bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit eine zeitlich begrenzte Sprachtherapie erhalten. Das Interesse und die Unterstützung durch das Elternhaus wirken sich positiv auf den Therapieverlauf aus.

Gute Kompetenzen in der Sprache sind grundlegende Voraussetzungen im Schulalltag und späteren Berufsleben.

Musikschule

Unsere Musikschule bietet ein attraktives, vielfältiges Angebot.

Weitere Informationen finden Sie unter: Organisation / Musikschule

 

 

 

Oberstufenverband Reusstal

Die Gemeinden Niederwil, Fischbach-Göslikon, Künten und Stetten führen gemeinsam einen Oberstufenverband für die Real- und Sekundarstufe. Unterrichtsort für die Schüler/innen von Niederwil ist Niederwil. Weitere Informationen zur Oberstufe finden sie auf der Homepage der Schule: www.schulverband-reusstal.ch.

Die Bezirksschüler von Niederwil besuchen den Unterricht in Wohlen, Mellingen oder Bremgarten.

Pausenaufsicht

Die Pausenaufsicht in der grossen Pause am Morgen wird durch drei Lehrpersonen wahrgenommen. Die Schülerinnen und Schüler können sich bei Schwierigkeiten an diese Lehrpersonen wenden.

Schulbesuch

Schulbesuch der Eltern ist meistens möglich. Mögliche Ausnahmen: besondere Anlässe, Prüfungen, Ausflüge. Eine Voranmeldung ist erwünscht. Um Ihnen einen störungsfreien Einblick in den Unterricht zu ermöglichen, bitten wir Sie, den Besuch ohne jüngere Geschwister zu machen.

Schulgemeinderat

Das Mitglied des Gemeinderates, welches das Ressort Bildung betreut.

Schulleitung

Die Schulleitung ist die operative Führung der Schule Niederwil. Sie ist verantwortlich für die Bewältigung des Schulalltages im pädagogischen, administrativen, personellen und finanziellen Bereich.

Erreichbarkeit Schulleitung: www.schule-niederwil.ch / Organisation / Schulleitung.

Schulpsychologischer Dienst

Der SPD ist eine öffentliche Abklärungs- und Beratungsstelle, die den Lehrpersonen, Schulleitungen, Eltern, Behörden und Schüler und Schülerinnen zur Verfügung steht. Die Berater und Beraterinnen des SPD sind grundsätzlich dem Wohl des Kindes und der Volksschule verpflichtet. Dabei arbeiten sie eng mit allen Beteiligten zusammen und stehen für eine unabhängige fachliche Abklärung und Beratung ein.

Weitere Informationen finden Sie unter: 

https://www.ag.ch/de/bks/kindergarten_volksschule/unterstuetzung_beratu…

 

Schulreisen

Schulreisen, welche durch die Klassenlehrperson organisiert werden, müssen in keinem direkten Zusammenhang mit den Unterrichtsinhalten stehen. Eine Klasse kann jedes Jahr eine Schulreise durchführen. In der 5. oder 6. Klasse findet ein Klassenlager statt. In den Jahren, in denen das Lager stattfindet, entfällt die Schulreise.

Schulsozialarbeit

Als eigenständiger Fachbereich unterstützt die Schulsozialarbeiterin die Arbeit der Lehrpersonen und bietet Beratung und Unterstützung bei sozialen Problemen aller Art an. Sie ist eine Anlaufstelle für Schüler und Schülerinnen, Gruppen und Klassen, für Eltern, Lehrpersonen, Fachpersonen und Hauswarte. Die Gespräche werden vertraulich behandelt und unterliegen der Schweigepflicht.

Weitere Informationen unter: www.schule-niederwil.ch / Organisation / Schulsozialarbeit.

Schulverwaltung

Die Schulverwaltung übernimmt den administrativen Bereich der Schule und ist für Auskünfte allgemeiner und organisatorischer Art zuständig. Die Schulverwaltung führt den Belegungsplan der Schulräume.

Erreichbarkeit unter: www.schule-niederwil.ch / Organisation / Schulverwaltung.

Schulweg

Die Verantwortung für die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg liegt bei den Eltern. Sie sind verantwortlich für das Verhalten ihrer Kinder auf dem Schulweg. Hier können Kinder vielfältige soziale Erfahrungen machen, die ihre Persönlichkeitsentwicklung positiv beeinflussen. Gönnen Sie Ihrem Kind diese Erfahrung! Mit Ihrer anfänglichen Begleitung können Sie Ihr Kind auch auf Gefahren und das richtige Verhalten aufmerksam machen. So lernt Ihr Kind mit Risiken umzugehen, Gefahren richtig einzuschätzen, die Selbständigkeit zu geniessen und das Vertrauen, das Sie ihm schenken, zu würdigen.

Wir bitten die Eltern daher dringend, ihre Kinder nur in Ausnahmefällen mit dem Auto in die Schule zu fahren.

Tagesstrukturen

Tagesstruktur                                  

Riedmatt 3 (Schulweg 5)                   
5524 Niederwil                                  

☎ 076 287 01 22
Mail: tagesstrukturen-niederwil@gmx.ch

https://www.tagesstrukturen-niederwil.ch/

 

Übertritt in die Oberstufe

Alle Eltern der 6. Klasse werden zu einem Informationsabend eingeladen. Mit der Einladung erhalten die Eltern eine Informations-Broschüre, diese ist unten aufgeführt.

Urlaubsgesuche

Längere Urlaube können von der Schulleitung einmal während der ganzen Primarschulzeit (inklusive Kindergarten) bewilligt werden.

Verkehrsunterricht

Sicheres Verhalten im Strassenverkehr muss geübt werden. Ein Verkehrs-Instruktor der Regionalpolizei Bremgarten erteilt im Kindergarten und in der Unterstufe (1./2. Klasse) Verkehrsunterricht. Die Kinder lernen ihrem Alter entsprechend die wichtigsten Verhaltensregeln kennen.

In der 4. Klasse wird der richtige Umgang mit dem Fahrrad geübt und mit der Fahrradprüfung auf der Strasse abgeschlossen.

Versicherungen

Unfall: Alle in der Schweiz wohnhaften Personen sind obligatorisch gegen Krankheit und Unfall versichert. Die Primarschule Niederwil schliesst für Schüler und Schülerinnen keine Zusatzversicherung ab. Alle Schulunfälle müssen der privaten Krankenkasse, bzw. der Unfallversicherung gemeldet werden.

 

Haftpflicht: Schulinterne Schäden an Personen und Sachen werden über die Privathaftpflicht der Eltern, des den Schaden verursachenden Kindes abgewickelt. Die Verantwortung auf dem Schulweg liegt bei den Eltern.

Zahnprophylaxe

An der Schule Niederwil werden die Zahnprophylaxe und das Zähneputzen gemäss Vorgaben des Kantons sechsmal jährlich durch eine Fachfrau während des obligatorischen Unterrichtes erteilt.

Die Eltern der Primarschüler erhalten ein Gutscheinheft für eine jährliche Gratisuntersuchung beim Zahnarzt. Die Kosten für eine allfällige anschliessende Behandlung sind Sache der Eltern.

Zeugnisse

Zeugnisse erbringen den Nachweis des ordentlichen Schulbesuches. Sie dokumentieren den Besuch der bewerteten Fächer und stellen einen Ausweis über die erbrachte Gesamtleistung dar. Dabei werden der Entwicklungsstand, das Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten, die Begabungen und Neigungen und die Resultate aus relevanten Lernkontrollen berücksichtigt. Die Klassenlehrperson stellt Ende Januar den Zwischenbericht und Ende Schuljahr das Jahreszeugnis aus.

Im Kindergarten werden keine Noten erteilt. Die Kindergärtnerinnen bewerten die Entwicklung der Kinder in einem Beurteilungsbogen. Darüber werden mit den Eltern Standortgespräche geführt.

Zeugnisübergabe:
Generell geben wir keine Zeugnisse/Originale früher nach Hause. Wenn eine Familie früher in die Ferien geht, dürfen sie während den Sport- oder Sommerferien mit der Schulverwaltung einen Termin vereinbaren und das Zeugnis abholen. Ansonsten erhalten die SuS das Zeugnis nach den Sport- oder Sommerferien.

 

Znüni

Pausen sind nicht nur "Auszeiten" vom Lernen, sie dienen auch dem Nachschub von Energie durch Nahrung und Flüssigkeit. Zwischenmahlzeiten können Konzentrationsabfällen und Ermüdungserscheinungen gezielt entgegenwirken.

Beim Znüni freuen sich die Kinder über frisches Saisonobst und -gemüse. In einer Znünibox lassen sich Apfel- und Birnenschnitze, sonstige Früchte und Gemüsestreifen problemlos transportieren. Auch Pausenbrote, Käsewürfel haben darin Platz. Süsse Riegel, Knabbergebäck und ähnliche Pausensnacks sind nicht empfehlenswert, da sie relativ viel Fett und Zucker oder Salz enthalten und zu wenig wertvolle Inhaltsstoffe wie Vitamine und Mineralstoffe. Sie liefern nicht nur wertlose Energie, sondern greifen auch die Zähne an.

Logo

Primarschule

Niederwil AG
Schulweg 5
5524 Niederwil

T 056 622 56 01
schulverwaltung@schule-niederwil.ch

 

Öffnungszeiten

Montag - Dienstag, 08.00 bis 11.30 Uhr

Dienstag, 14.00 bis 17.00 Uhr

Donnerstag - Freitag, 08.00 bis 11.30 Uhr

 

 

Während den Schulferien ist die Schulverwaltung nur sporadisch geöffnet. Termine können vereinbart werden.

 

PH Zug