Reglement
ZIELE
Der Eintritt in den Kindergarten ist im Leben eines Kindes ein besonderes Ereignis. Die Kinder verlassen zum ersten Mal den geschützten Rahmen des familiären Umfeldes und können sich in einer grösseren Gruppe bewegen und behaupten lernen.
Die Kinder treten mit unterschiedlichen individuellen Erfahrungen und mit verschiedenen Fähigkeiten und Fertigkeiten in den Kindergarten ein.
Der Kindergarten unterstützt und fördert das Kind in seinen elementaren Entwicklungsschritten. Die Kinder lernen, sich in die Gemeinschaft zu integrieren und entfalten gleichzeitig ihre eigene Persönlichkeit. Vielfältige Spielformen und Betätigungen fördern die Kinder ganzheitlich. Im Umgang mit verschiedenen Materialien erwerben sie grundlegende Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse. Ihr Erfahrungsfeld und Erlebnisraum wird in Bezug auf ihre Herkunft, Familien und Kultur erweitert. Der Kindergarten erkennt Entwicklungsschwierigkeiten einzelner Kinder und bietet Hilfe an.
Die Arbeit im Kindergarten richtet sich nach dem neuen Aargauer Lehrplan.
1. Eintritt
Der Eintritt in den Kindergarten erfolgt normalerweise zu Beginn des neuen Schuljahres.
Der Besuch des Kindergartens ist obligatorisch.
Die Eltern sind verpflichtet, ihr Kind nach Stundenplan in den Kindergarten zu schicken.
Der Besuch des Kindergartens ist für die Eltern kostenlos.
Für die Aufnahme in den Kindergarten gelten folgende Daten:
Schuljahr 2024/2025 - Geburtsdaten 01.08.2019 - 31.07.2020
Schuljahr 2025/2026 - Geburtsdaten 01.08.2020 - 31.07.2021
Falls Eltern den obligatorischen Kindergarteneintritt ihres Kindes verschieben möchten, müssen Sie ein schriftliches Gesuch z.H. der Schulleitung stellen. Dazu finden Sie ein Formular auf unserer Homepage https://www.schule-niederwil.ch/unsere-schule/formulare.
2. Unterricht
Die Unterrichtszeit wird je nach Pensenbewilligung des Kantons angepasst.
Der Stundenplan wird von den Kindergartenlehrpersonen zusammen mit der Schulleitung erstellt. Er wird den Eltern vor den Sommerferien zugestellt.
Die Kinder sollen regelmässig und pünktlich im Kindergarten erscheinen, doch nicht früher als zur angegebenen Empfangszeit (10 Minuten vor Unterrichtsbeginn).
Ferien und Feiertage fallen mit denjenigen der Schule zusammen.
3. Absenzen
Wenn Ihr Kind krank ist, orientieren Sie bitte die Kindergartenlehrperson. Wenn Sie wissen, dass Ihr Kind den Kindergarten aus einem anderen Grund nicht besuchen kann, sprechen Sie das bitte vorher mit der Kindergartenlehrperson ab. Voraussehbare Absenzen, die über den Anspruch des § 38 des Schulgesetzes hinausgehen (siehe 3.2), sind der Kindergartenlehrperson mindestens 20 Tage vorher schriftlich zu melden und von der Schulleitung bewilligen zu lassen.
Gemäss § 38 Abs. 1 des Schulgesetzes können die Eltern ihre Kinder pro Jahr vier Halbtage vom Unterricht dispensieren. Die Halbtage dürfen innerhalb eines Schuljahres kumuliert werden. Die Schulleitung kann bestimmen, dass bei besonderen Schulanlässen keine freien Schulhalbtage bezogen werden dürfen.
4. Gesundheitsdienst
Krankheiten
Bei ansteckenden Krankheiten dürfen die Kinder den Kindergarten nicht besuchen.
Chronische Krankheiten und Allergien sind der Kindergartenlehrperson zu melden.
Schulzahnarzt
Für eine Kontrolluntersuchung wird den Kindern ein Gutscheinheft ausge-
händigt. Dieses kann einem Zahnarzt ihrer Wahl abgegeben werden.
Zahnprophylaxe
Die Zahnprophylaxe-Instruktorin besucht den Kindergarten mehrmals pro Schuljahr und unterrichtet die Kinder im Zähneputzen.
5. Weitere Unterstützungsangebote
Schulpsychologischer Dienst
Die Hilfe des Schulpsychologischen Dienstes in Wohlen kann in Anspruch genommen werden
- bei Schuleintrittsproblemen und Schulreifeabklärungen
- bei erzieherischen Fragen
- bei Bewegungsschwierigkeiten
- bei Auffälligkeiten im Sozialverhalten
Auch Eltern können direkt an den Schulpsychologischen Dienst gelangen.
Adresse: Departement BKS, Schulpsychologischer Dienst, Regionalstelle
Wohlen, Zentralstrasse 20, 5610 Wohlen, Tel. 062 835 40 60.
Logopädie
Bei sprachlichen Auffälligkeiten kann eine Sprachtherapie angeboten werden.
Die Kindergartenlehrperson nimmt mit Ihnen Kontakt auf, sollte sie solche Auffälligkeiten beobachten.
Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
Die fremdsprachigen Kinder werden während des Unterrichts an einem Halbtag pro Woche zusätzlich durch eine Fachlehrperson im Spracherwerb unterstützt.
Schulsozialarbeit Reusstal (SSA)
Die Schulsozialarbeit ist eine neutrale Anlaufstelle im Schulhaus. Sie bietet Eltern
und Bezugspersonen Beratung und Unterstützung bei Fragen in Bezug auf ihre Kinder an (Tel. 079 261 09 00).
6. Versicherungen
Unfälle
Seit der Neuerung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG, 01.01.1998) sind die Kinder bei der privaten Krankenkasse gegen Unfälle versichert. Gemäss Art. 19, Absatz 1, SVG (Strassenverkehrsgesetz) dürfen Kinder vor dem vollendeten sechsten Lebensjahr auf öffentlichen Strassen nicht Rad fahren.
Es ist untersagt, auf dem Weg in den Kindergarten das Fahrrad, Rollschuhe, Kickboards, Rollbretter, etc. zu benützen.
7. Besuche
Elternbesuche sind jederzeit willkommen. Die Kindergartenlehrperson ist gerne bereit, auf Anmeldung ausserhalb der Unterrichtszeit, mit den Eltern ein Gespräch zu führen.
Die Kinder sollen keine Geschwister oder Ferienkinder in den Kindergarten mitbringen. Kinderbesuch ist nur mit dem Einverständnis der Kindergartenlehrperson erlaubt.
8. Diverses
Znüni
Den Kindern ist ein gesundes Znüni im Znünitäschli mitzugeben (Brot, Obst, Gemüse etc.). Süssigkeiten und Süssgetränke sind nicht erlaubt.
Bekleidung
Für den Kindergarten wird zweckmässige Bekleidung empfohlen (leicht zu waschen und zu reinigen). Für allfällige Schäden wird keine Haftung übernommen.
Jedes Kind erhält kostenlos einen Streifen (Sicherheitsweste). Auf dem Kindergartenweg ist das sichtbare Tragen dieser Sicherheitsweste obligatorisch.
Verkehrsunterricht
Einmal jährlich findet eine Verkehrsinstruktion durch eine/n Verkehrspolizist/in der
Polizei Bremgarten statt.
9. Aufsicht
Der Kindergarten untersteht der Schulleitung und dem Gemeinderat.